Die Kommission
Das Kulturpaktgesetz sieht eine ständige Kulturpaktkommission vor, die den Auftrag hat, die gute Umsetzung dieses Gesetzes zu überwachen. Jede Person oder Vereinigung, die eine Verletzung des Kulturpakts vermutet, kann sich an die Kulturpaktkommission wenden.
Diese untersucht die Beschwerde und versucht, zwischen beiden Parteien zu schlichten.
Glückt ihr das nicht, wird Sie eine begründete Stellungnahme abgeben, die gegebenenfalls Empfehlungen enthält.