Beschweren, aber wie?
Sie haben 60 Tage Zeit, um sich zu beschweren, und zwar ab dem Tag, an dem die Entscheidung, gegen die Sie Einspruch erheben, öffentlich geworden ist. Nach diesen 60 Tagen ist die Beschwerde nicht mehr zulässig.
- Schreiben Sie einen Antrag, der kurz die von Ihnen beanstandeten Sachverhalte beschreibt.
Geben Sie Ihre Adressangaben an.
Unterschreiben Sie ihn.
Schicken Sie ihn mit der Post, und zwar unbedingt per Einschreiben.
- Postanschrift:
Ständige nationale Kulturpaktkommission
rue Ducale 4
1000 Brüssel - Bitte, senden Sie auch eine Kopie Ihrer Beschwerdeschrift an cultuurpact@premier.fed.be