Ablauf der Bearbeitung einer Beschwerde
1. Sie legen Beschwerde ein.
2. Das Sekretariat informiert die betroffenen Parteien und die Aufsichtsbehörde über die eingelegte Beschwerde.
3. Die Kommission registriert die Beschwerde und eröffnet ein Untersuchungsverfahren.
Mit der Untersuchung vor Ort betraut sie Beamten der Kommission – die Inspektoren – oder entsendet bestimmte Mitglieder der Kommission. Sie nehmen Verbindung zu den betreffenden Parteien auf und sind berechtigt, alle Informationen zu sammeln und sich alle Dokumente vorlegen zu lassen, die nach ihrer Ansicht zur Durchführung der Untersuchung erforderlich sind. Sie können ebenfalls beschließen, Zeugen zu hören.
Die erste Aufgabe der Kommission ist, sich für eine Schlichtung einzusetzen. Die Inspektoren analysieren die Beschwerde und treffen sich mit den Gegnern, um eine Lösung für das Problem zu finden.
4. Die Inspektoren legen Ihre Beschwerde den Mitgliedern der Kulturpaktkommission vor.
5. Die Kommission gibt eine Stellungnahme ab.
Wenn der Schlichtungsversuch erfolglos war, gibt die Kommission eine Stellungnahme darüber ab, ob die Beschwerde begründet und zulässig ist. Diese Stellungnahme ist mit Gründen untermauert und nennt die Bestimmungen, gegen die verstoßen wurde. Die Kommission kann eine Empfehlung hinzufügen. Diese richtet sich an die betroffene Behörde und an die Aufsichtsbehörden. Sie hat zum Ziel, die Einhaltung Stellungnahme durchzusetzen.
Wir weisen darauf hin, dass die Stellungnahme in einer öffentlichen Sitzung abgegeben wird, an der alle interessierten Parteien teilnehmen können.